Mit der Teilnahme an der Online-Abstimmung zum Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises (DEP) 2026 erkennen die Teilnehmenden die folgenden Teilnahmebedingungen an:

  • Veranstalterin des Publikumsvotings ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (nachfolgend „Veranstalterin“).
  • Zur Abstimmung stehen ausschließlich Projekte, Einzelpersonen, Initiativen und Organisationen, die ihre Nominierung für den DEP 2026 bestätigt und der Teilnahme am Publikumspreis zugestimmt haben. Diese sind während des Abstimmungszeitraums unter https://www.deutscher-engagementpreis.de/publikumspreis aufgeführt.
  • Die Teilnahme am Publikumsvoting ist vom 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, bis zum 29. Oktober 2026, 17:59:59 Uhr möglich. Stimmabgaben, die nach Ende des Abstimmungszeitraums erfolgen oder bis dahin nicht vollständig abgeschlossen wurden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit einer deutschen Mobilfunknummer. Für die Teilnahme werden ein internetfähiges Gerät sowie ein Mobiltelefon zum Empfang der SMS zur Verifizierung benötigt.
  • Die Teilnahme am Publikumsvoting ist kostenlos. Die Veranstalterin erhebt für die Teilnahme und den Versand der SMS keine Gebühren. Etwaige Kosten des eigenen Internet- oder Mobilfunktarifs bleiben hiervon unberührt.
  • Pro Mobilfunknummer können insgesamt bis zu drei Stimmen vergeben werden. Für dasselbe nominierte Engagement kann jeweils nur eine Stimme abgegeben werden.
  • Jede Stimme muss einzeln per SMS-Code bestätigt werden. Für jede Stimmabgabe wird ein eigener SMS-Code benötigt.
  • Ein angeforderter SMS-Code ist zehn Minuten gültig. Wird er innerhalb dieses Zeitraums nicht verwendet, muss ein neuer Code angefordert werden.
  • Zur Durchführung des Publikumsvotings werden Name und Mobilfunknummer verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet. Weitere Informationen zur Verarbeitung und Löschung der Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
  • Nominierte Projekte, Initiativen oder Organisationen können eigene Aktionen zur Bewerbung des Publikumsvotings durchführen. Solche Aktionen stehen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in Verbindung mit der Veranstalterin und ändern nichts an den Regeln des Publikumsvotings. Für die Durchführung und die dabei geltenden Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen ist ausschließlich der jeweilige Anbieter verantwortlich.
  • Automatisierte Stimmabgaben sowie andere Maßnahmen, die dazu dienen, diese Teilnahmebedingungen oder die Begrenzung der Stimmabgabe zu umgehen, sind nicht zulässig. Entsprechende Stimmen können von der Wertung ausgeschlossen werden.
  • Die Veranstalterin ist berechtigt, Stimmabgaben auf Auffälligkeiten und mögliche Manipulationsversuche zu prüfen. Liegen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen vor, können die betreffenden Stimmen von der Wertung ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Manipulationsversuchen behält sich die Veranstalterin weitere rechtliche Schritte vor.
  • Für das Ergebnis des Publikumsvotings werden alle ordnungsgemäß abgegebenen und gültigen Stimmen berücksichtigt. Stimmen, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen ausgeschlossen wurden, bleiben bei der Ermittlung des Ergebnisses unberücksichtigt.
  • Die Veranstalterin übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von Internet-, Mobilfunk- oder Telekommunikationsverbindungen, soweit diese außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Dies gilt insbesondere für Störungen oder Ausfälle von Telekommunikationsnetzen sowie für unberechtigte Eingriffe Dritter. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
  • Bei technischen Störungen bleiben bereits vollständig verifizierte und im System gespeicherte Stimmen gültig. Stimmabgaben, die aufgrund einer technischen Störung nicht vollständig abgeschlossen werden können, können nicht berücksichtigt werden.
  • Die Veranstalterin behält sich vor, das Publikumsvoting bei erheblichen technischen Störungen oder schwerwiegenden Manipulationsversuchen zu unterbrechen, vorzeitig zu beenden oder den Abstimmungszeitraum anzupassen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des Publikumsvotings erforderlich ist. Änderungen des Abstimmungszeitraums werden auf der Website des Deutschen Engagementpreises bekannt gegeben.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermittlung des Ergebnisses des Publikumsvotings ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.