Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 26. November 2025 erstellt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt erfüllt nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir sind darum bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zu gestalten. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Elemente nicht barrierefrei sind. Bitte informiere uns in solch einem Fall unter deutscher-engagementpreis@d-s-e-e.de

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  1. Wir versehen Videos derzeit nur mit automatischen Untertiteln. Die Barrierefreiheit ist aber nur teilweise erfüllt, weil diese nur das gesprochene Wort transkribieren.
  2. Wir setzen vereinzelt und zeitlich beschränkt Schriftgrafiken in Bannern ein, versehen sie aber mit Alternativtexten.
  3. PDF- und Word-Dokumente sind in der Regel nicht barrierefrei. Neu erstellte Dokumente werden barrierefrei gestaltet. Dokumente älteren Datums werden nicht überarbeitet, weil eine allumfassende Umstellung einer unverhältnismäßigen Belastung gleichkäme. Bitte kontaktiere uns, falls du ein bestimmtes Dokument in einem barrierefreien Format benötigst.
  4. Es kann vorkommen, dass Bilder und Objekte keine Alt-Texte enthalten, Linktexte unverständlich sind, Abkürzungen und fremdsprachige Abschnitte nicht ausgezeichnet sind. Bitte kontaktiere uns, damit wir den Fehler beheben können.
  5. Videos mit Gebärdensprache stellen wir voraussichtlich ab 2026 bereit.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Du kannst die Schlichtungsstelle einschalten, wenn du mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden bist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mithilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Du brauchst auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle findest du alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort kannst du nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie du den Antrag auf Schlichtung stellst. Du kannst den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. 

Du erreichst die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de